Die Stadt Duisburg erlässt weitere Corona-Schutzmaßnahmen

Die Corona-Wocheninzidenz hat in Duisburg den Wert 240,8 erreicht (Stand: 29.10.). Um Infektionsketten zu unterbrechen, bittet die Stadtverwaltung alle Duisburger*innen persönliche Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.
Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat gestern (28.10.) durch eine Allgemeinverfügung festgelegt, dass im öffentlichen Raum nur noch zwei Personen zusammenkommen dürfen.
Die bisherigen Ausnahmen, die in der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt sind, gelten auch weiterhin.
Das bedeutet, dass sich mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum nur dann aufhalten dürfen, wenn es sich
· ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,
· ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften
· um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder feste Gruppen von Kindern, die in einer Einrichtung im Sinne der Coronabetreuungsverordnung ohne Einhaltung von Mindestabständen betreut werden dürfen, oder
· um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen handelt.
Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg gilt ab dem heutigen Donnerstag, 29. Oktober.
Die Stadt Duisburg teilt mit, dass das Bürger- und Ordnungsamt die neue Regelung kontrollieren und Verstöße mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro ahnden wird.
Die Informationen zu den neuen Maßnahmen stehen in folgenden Sprachen zum Download bereit:
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